Willkommen auf http://fc-mettendorf.de

Leider musst Du Dich ein wenig gedulden.

Diese Website wird gerade neu erstellt.

In Kürze wirst Du hier wieder die Informationen zum FC Mettendorf-Lahr e.V. finden.



Jetzt geht’s los:
Die Beiträge werden nun sukzessive wieder ergänzt. Allerdings dauert es noch eine Weile, bis alle Informationen wieder verfügbar sind.
Auch das Design der Webseite wird natürlich noch angepasst, sobald alle Informationen aktualisiert wurden.

Die Enztal-Läufer des FC Mettendorf – Tommel Dich

Seit April 2005 bietet der FC Mettendorf-Lahr e. V. neben dem Fußballsport mit dem Lauftreff eine weitere Möglichkeit, sich sportlich aktiv und in einer Gemeinschaft zu betätigen und zu engagieren.

Der Lauftreff „Enztal-Läufer FC Mettendorf“ ist seitdem eine selbständige Abteilung des Hauptvereins und eingetragenes Mitglied im Leichtathletik-Verband Rheinland.

Regelmäßiger Lauftreff für Einsteiger und Fortgeschrittene ist ganzjährig dienstags um 19:30 Uhr, seit Ende Oktober 2019 zusätzlich auch samstags um 16:00 Uhr. Ausnahmen bilden nur Feiertage oder Extremwetter wie Glatteis im Winter oder Gewitter im Sommer. Treffpunkt ist während der Winterzeit von Ende Oktober bis Ende März der Hartplatz Mettendorf, in der Sommersaison der Rasenplatz Mettendorf bei Sinspelt.

Mitmachen ist ganz einfach und auch ohne „Vereinszwang“ möglich. Mitzubringen sind lediglich Laufschuhe und Kleidung sowie der Spaß am gemeinsamen Laufen in der Gruppe!

Dies steht auch im Vordergrund des Vereinslebens, denn das vereinsinterne Motto “Tommel Dich!” ist eher ironisch zu verstehen. Das lässt sich auch an den drei Gruppen „Mach Loas!“, „Bleiv Druhn!“ und „Tommel Dich!“ erkennen, die ständig angeboten werden und in denen sich jeder Laufinteressierte wiederfinden kann. Auch Walking-Gruppen sind regelmäßig als Alternative am Start.

An Strecken in Mettendorf und Umgebung mangelt es nicht, denn das langgezogene Enztal und seine angrenzenden Höhen auf beiden Seiten bietet eine Menge Auswahl an Wegen in flachem wie in hügeligem Gelände. Im Winter sind witterungsbedingt das Dorf und der Radweg zwischen Enzen und Daudistel die gängigsten Laufstrecken, im Sommer der „alte Wald“ mit Rings- und Fußbach, der „Ehlenbesch“ und viele weitere Wege.

Neben dem wöchentlichen Lauftreff nehmen die Mitglieder bereits seit Vereinsbeginn an Laufveranstaltungen in unserer Region teil. Das sind u. a. die Volksläufe der direkten Nachbarvereine in Geichlingen und Oberweis sowie viele weitere Events, die in den letzten Jahren den Laufkalender im Raum Eifel-Mosel gefüllt haben.

Hervorzuheben ist zudem auch der Eifel-Marathon in Waxweiler, der von einer Vereinsgemeinschaft hiesiger Lauftreffs organisiert wird, zu der die Mettendorfer auch gehören und mit einem Verpflegungsstand ihren Beitrag leisten.

Seit 2008 veranstaltet der Lauftreff in der Wintersaison auch einen vereinsübergreifenden Trainingslauf im Rahmen der Eifellauf-Serie. Am Schalttag, den 29. Februar 2020 fand bereits der 13. von den Enztal-Läufern organisierte Eifellauf statt. Zum 15-jährigen Vereinsjubiläum wurde in Kooperation mit dem Eifelverein Mettendorf-Sinspelt erstmalig auch eine organisierte Wanderung angeboten. Aufgrund der positiven Resonanz soll dies auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

Auch überregional ist die Truppe vertreten und hat schon an großen Laufveranstaltungen in Luxemburg/Stadt, dem Köln-Marathon und an Läufen in Bremen, München und zuletzt am 3-Länder-Marathon am Bodensee teilgenommen. In 2020 war die Teilnahme am Brauereienlauf in der fränkischen Toskana bei Bamberg geplant. Aufgrund der Corona-Beschränkungen musste dieser allerdings nach 2021 verschoben werden.

Zum 10-jährigen Jubiläum im Jahre 2015 wurde zusammen mit der Grundschule Mettendorf unter dem Motto „Lauftreff macht Schule“ ein gemeinsamer Lauftag organisiert. Integriert in die Bundesjugendspiele fanden Spendenläufe mit den Kindern statt, wurden verschiedene Laufabzeichen bis zu 60 Minuten abgenommen, für Erwachsene ein Sommer-Eifellauf und mit anderen Mettendorfer Vereinen ein Hindernisrennen organisiert. Die Spenden und der Erlös des Lauftages kamen der Hildegardis Grundschule-Mettendorf und dem Verein „Lichtblick e. V.“ Bitburg zu Gute!

Zum 70-jährigen Vereinsjubiläums des Hauptvereins FC Mettendorf/Lahr in 2018 leistete der Lauftreff mit einem sehr gut besuchten Sommer-Eifellauf zum Festprogramm ebenfalls einen Beitrag.

Neben dem sportlichen Beisammensein haben sich im Laufe der Jahre auch gesellige Aktionen herausgebildet. So startet die Sommer-Saison nun schon traditionell mit einer Wanderung in ein benachbartes Dorf. Eine Weihnachtsfeier (mit Nikolaus) und ein Silvesterumtrunk runden das Laufjahr ab.

Datenschutzgrundverordnung – DSGVO

Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung im Fußballclub Mettendorf-Lahr e.V. auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neu (BDSG)

Präambel

Der Fußballclub Mettendorf-Lahr e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung (sofern eine solche herausgegeben wird) und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, und, sofern erforderlich, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.

Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Fußballclub Mettendorf-Lahr e.V. ausschließlich die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sowie ein aus dem erweiterten Vorstand benanntes Mitglied bzgl. der Allgemeinen Verwaltung (insgesamt 6 Personen) ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, entfällt die Benennung eines Datenschutzbeauftragten durch den Vorstand nach § 26 BGB.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand und dem benannten Administrator. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand und den Administrator vorgenommen werden.

2. Der geschäftsführende Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstandweisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstands kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 11.06.2020 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

Die Gründung im Jahre 1948

Nach Genehmigung durch die französische Besatzungsmacht erfolgte die Gründung des FC Mettendorf-Lahr e.V
im Jahre 1948, wobei als Gründungsmitglieder noch die Herren Matthias Kolbet, Matthias Neises, Klaus Hamper, Michael Kinnen, Klaus Kerscht, Heinrich Nixen, Matthias Bertrang und Josef Wirtzfeld namentlich bekannt sind. Vorsitzender des Vereins wurde Herr Nikolaus Ackels. Ein Jahr später kamen die Brüder Spartz aus Enzen hinzu.

Die 1. Mannschaft spielte in der 1. Kreisklasse, eine bald darauf gegründete Reserve in der 2. Kreisklasse. Hier eine Aufstellung der 1. Mannschaft aus einem der ersten Spiele:
„Icke“ Wolf
Spartz                  Kinnen
Neises              Rixen              Hamper
Rudolf       Pukallus       Kolbet       Elsen         Kerscht

Damals wurde großes Durchhaltevermögen verlangt, denn es gab keine Auswechslungen und die Spiele wurden stets mit größtmöglichen Einsatz geführt. Es konnte durchaus vorkommen, dass eine Mannschaft ein Spiel mit 8 Spielern zu Ende führen musste.

Viel Aufregung gab es stets um den legendären Berliner Torwart „Icke“ Wolf, den es in unsere Grenzregion verschlagen hatte und der vorher schon in Neuerburg gespielt hatte. Bei entsprechend ausgelobten Prämien – wohl meist in flüssiger Form – hielt „Icke“ wie ein Weltmeister, selbst Elfmeter konnten die Gegner gegen den überragenden Schlußmann, dessen Abschläge mit Leichtigkeit im gegnerischen Strafraum landeten, nicht verwandeln. Gerüchten zufolge kamen aber gewitzte gegnerische Mannschaften auf die „Schnapsidee“, noch höhere „Prämien“ vor den Spielen zu versprechen, worauf es dann prompt während des Spiels im Mettendorfer Kasten massenhaft einschlug.
Trotz bewunderswertem Idealismus und guter Kameradschaft der Gründer in einer schwierigen Zeit kam der Spielbetrieb um 1954 zum Erliegen, unter anderem auch wegen Schwierigkeiten mit den diversen Fußballplätzen.

Gründermannschaft von 1948

Gründermannschaft:
stehend von links: Alois Elsen, Werner Bertrang, Heinz Pukallus, Heinrich Rixen, Josef Spartz, Matthias Kolbet, Johann Thiex, Matthias Neises;
knieend von links: Klaus Hamper, “Icke” Wolf, Heinz Rudolf

Das nächste Bild zeigt die Mannschaften von Mettendorf und Bitburg anläßlich eines Pokalspiels 1949, das von Mettendorf mit 2:1 gewonnen wurde. Das Spiel hatte eine für heutige Verhältnisse unvorstellbar große Zahl von Fans angelockt.

Stehend von links die Mettendorfer Mannschaft mit Michael Kinnen, Heinz Rudolf, Josef Spartz, Heinz Pukallus, Werner Bertrang, Heinrich Rixen,
Matthias Kolbet, Klaus Hamper, Peter Göbel, Matthias Neises, „Icke“ Wolf.
Auch in den Anfangsjahren kamen die leiblichen Genüsse bei den Sportfesten nicht zu kurz.

von links Rudolf Spoden, Klaus Kerscht, Alois Elsen, Josef Hamper, Jakob Göbel, Friedrike Hoor, Matthias Bertrang.

Seit dem Neuanfang 1958 machte sich der neue Elan auch in der Gründung einer AH-Mannschaft bemerkbar. Das nächste Photo zeigt von links nach rechts: Spielführer Paul Lentes, Pastor Franz-Werner Schaaf, Reinhard Masselter, Heinz Pukallus, Fritz Fandel, Jonny Wolsfeld, Simon Müller, Jakob Wolsfeld, Martin Wagner, Johann Hecker, Vorsitzender Alois Britz.

Pastor Schaaf bewacht sein Tor.

     

Der „Hanomag“ von Familie Kickert, der damals als „Mannschaftsbus“ diente.
Mannschaftsbild Anfang der 50er Jahre von einem Spiel in Karlshausen
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